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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen41
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Staffelgeschosse sind an den Vorder- und Rückseiten der Gebäude um mindestens zwei Drittel ihrer Geschoßhöhe zurückzusetzen. Statt der Zurücksetzung kann zugelassen werden, daß die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad ausgebildet werden; in diesem Fall darf die Grundfläche von Aufenthaltsräumen zwei Drittel der Geschoßfläche des darunterliegenden Geschosses nicht überschreiten. Wenn die Au­ ßenwände des Geschosses mit einer Neigung ausgebildet werden, können die aufgehenden Wände von Erkern senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.