Auf dem Flurstück 954 der Gemarkung Wandsbek kann eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um jeweils zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse der Fernsehempfang in der Umgebung nicht beeinträchtigt wird.