• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_041e49de-1dad-4953-ae60-9592162498ef

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_041e49de-1dad-4953-ae60-9592162498ef
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen44-Suelldorf18-Iserbrook26
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.