In den mit „(a)" und „(b)" bezeichneten Gewerbegebieten kann die im Plan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 insgesamt bis zu der Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden, wenn eine Dachbegrünung um das Maß der Überschreitung innerhalb der mit „(a)" bezeichneten Fläche hergestellt wird.