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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    schluessel
    • § 2 Nr. 11
    text
    • In den Allgemeinen Wohngebieten sind für je 150 m² der nicht überbaubaren und nicht unterbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum beziehungsweise zwei Obstbäume oder für je 300 m² der nicht überbaubaren und nicht unterbauten Grundstücksfläche mindestens ein mittel- bis großkroniger Baum zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan