• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_04a58b21-6012-4e4c-bc60-da2ecfc36937

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld16(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2
    text
    • 2. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan