In den Baugebieten sind mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen mit standortgerechten einheimischen Stauden und Sträuchern zu begrünen. Für je 150 m²der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.