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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn43
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen herzurichten, von denen mindestens 30 vom Hundert mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind. Für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist ein großkroniger Laubbaum, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen muß, anzupflanzen.