Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen herzurichten, von denen mindestens 30 vom Hundert mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind. Für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist ein großkroniger Laubbaum, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen muß, anzupflanzen.