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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel9
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Die festgesetzten Gehrechte dienen der Allgemeinheit. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können sind unzulässig.