Die Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt
29 vom 25. März 1975 (HmbGVBl. S. 70) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Altstadt 29“
wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird die folgende Nummer 3 angefügt:
„3. Im Mischgebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie
Vorführ-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf
Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem
Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“