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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Allermoehe25-Billwerder21-Bergedorf87
    schluessel
    • §3 Nr.4
    text
    • Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: In den Kern- und Gewerbegebieten sind Großwerbetafeln nicht zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen ausnahmsweise zulässig, wenn die Einheitlichkeit der Gesamtfassade nicht beeinträchtigt wird; oberhalb der Gebäudetraufen sind Werbeanlagen unzulässig.