Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.21 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1, G1g) 5,0 m,
2.22 für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2, G2g) 7,5 m,
2.23 für die dreigeschossigen Geschäftshäuser(G3g) 10,0 m,
2.24 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m,
2.25 für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.