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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack17
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden darf 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe von zweigeschossigen Gebäuden darf 12 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Diese Regelungen gelten nicht für das mit einer Firsthöhe von 14 m bezogen auf NN als Höchstmaß festgesetzte Gebäude.