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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup17
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • An den zweigeschossigen Garagen sowie in dem mit d bezeichneten Abschnitt der dreigeschossigen Garage sind die Außenwände als geschlossenes Bauwerk herzustellen; dabei sind die Brüstungen der obersten Parkebene so auszubilden, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die umgebende Wohnbebauung ausgeschlossen sind.