Im Allgemeinen Wohngebiet und der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte kann das anfallende Niederschlagswasser in den Raakmoorgraben eingeleitet werden. In der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Stadtteil-, Kultur- und Jugendzentrum ist das Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht auf dem Grundstück gesammelt und genutzt wird.