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    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord41
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im Kerngebiet sind nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes Sortiment aufweisen und eine Verkaufsfläche von 800m² je Betrieb nicht überschreiten. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind: – Nahrungs- und Genussmittel, – Getränke, – Drogeriewaren, – Kosmetik, Parfümerie, – Pharmazeutische Artikel, – Schnittblumen, – Zeitungen, Zeitschriften. Ausnahmsweise können untergeordnete gewerblich geprägte Verkaufsstätten für andere Sortimente zugelassen werden, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf) und die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebes beträgt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan