Auf der privaten Grünfläche „Golfsport" sind nur die für das Gesamtprojekt notwendigen Spiel- und Sportflächen einschließlich der Spielbahnen und der stationären baulichen Anlagen zulässig. Stellplätze sind mit Ausnahme der festgesetzten Parkplatzfläche am Ödenweg unzulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Der Anteil der naturnahen Flächen muß mindestens 60% betragen. Die Flächen sind untereinander zu verbinden. Die Breite der Spielbahnen darf im Durchschnitt 40 m nicht überschreiten.