Für gewerbliche Aufenthaltsräume im urbanen Gebiet muss ein ausreichender Schall-schutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauli-che Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaß-nahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 40 dB(A) in Aufenthaltsräu-men tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustel-len. Zudem ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung besteht.