Die Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind flächig mit Bäumen (20 v. H.) und Sträuchern (80 v. H.) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für die zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.