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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • StPauli38
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Entlang der Feldstraße sowie in den Einmündungsbereichen Turnerstraße, Marktstraße und Glashüttenstraße (Flurstück 792, Flurstück 710 und Flurstücke 126 und 534 der Gemarkung St. Pauli-Nord) in die Feldstraße sind im Kerngebiet und in den Mischgebieten durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume sowie die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.