In § 2 wird folgende Nummer 27 angefügt:
„27. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich
der Änderung des Bebauungsplans gilt:
27.1 Im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans
wird in der niedergelegten zeichnerischen Darstellung
der Verordnung über den Bebauungsplan
Bergedorf 110 die Festsetzung „Gewerbegebiet“ in die
Festsetzung „Mischgebiet“ gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom
21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.