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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf91
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Die festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen können auf einer Fläche von 25 vom Hundert der Dachflächen durch Aufzugs- und Lüftungsanlagen, Lüftungskanäle sowie andere haustechnische Anlagen mit dazugehörigen Einhausungen um 1,5 m überschritten werden, wenn sie mindestens einen Abstand von 1,5 m zu den Gebäudeaußenwänden einhalten.