Im Kerngebiet sind nur Betriebe, Anlagen und Einrichtungen zulässig, die durch geeignete bauliche Ausbildung, zum Beispiel durch Auswahl und Anordnung von Wand-, Dach-, Fenster-, Lüfter- und Torkonstruktionen, Stellung und Höhenentwicklung der baulichen Anlagen unter Einbeziehung der innerbetrieblichen Verkehrsanlagen gewährleisten, dass folgende immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel nicht überschritten werden:
- In dem mit „(a)" bezeichneten Bereich: LW" tags (6 Uhr bis 22 Uhr): 59 dB(A)/ m2, LW" nachts (22 Uhr bis 6 Uhr): 46 dB(A)/ mz,
- in dem mit „(b)" bezeichneten Bereich: LW" tags (6 Uhr bis 22 Uhr): 58 dB(A)/m2, LW" nachts (22 Uhr bis 6 Uhr): 45 dB(A)/m2.