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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek11-Osdorf43
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Mindestens 15 vom Hundert der gärtnerisch anzulegenden nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit standort­ gerechten einheimischen Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für jede 150m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.