Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die ausgewiesenen
Flachdächer als Flachdach oder flach geneigte
Dächer bis zu einer Neigung von 15 Grad auszubilden,
wobei mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens
12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und extensiv zu begrünen ist.