Die Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 35 vom 27. November 1990 (HmbGVBl. S. 232) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebau-ungsplan Bahrenfeld 35“ wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird die folgende Nummer 6 angefügt:
„6. Im Kerngebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“