Auf dem Flurstück 3456 ist das dritte Geschoß als Staffelgeschoß auszubilden und an der Süd- und Westseite des Gebäudes jeweils um mindestens 2 m zurückzusetzen. Statt der Zurücksetzung kann zugelassen werden, daß die Außenwände so zugeordnet werden, daß das Geschoß insgesamt über nicht mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses verfugt.