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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland20-Harburg58
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dachstellplätze sind mit Rankgerüsten zu überspannen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.