• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_141e8f3c-50d6-4772-b203-4a8a782f81ff

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_141e8f3c-50d6-4772-b203-4a8a782f81ff
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf25
    schluessel
    • §2 Nr. 10
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und dauerhaft zu begrünen. Für Heckenpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, mit mindestens vier Pflanzen je Heckenmeter zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan