Für das Flurstück 2455 (bisher: 554 bis 560) der Gemarkung
Eilbek wird in der zeichnerischen Darstellung des
Durchführungsplans D 186/52 die Festsetzung „Geschäftsgebiet“
in die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet“ nach
§ 4 BauNVO geändert. Für das allgemeine Wohngebiet
wird eine GRZ von 0,4 festgesetzt.