• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_14ce9e5f-e96e-4ed6-9863-b22ea5885c52

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum37
    schluessel
    • §2 8. (C2)
    text
    • Oberhalb der festgesetzten Gebäudehöhe des höchsten Vollgeschosses sind Absturzsicherungen (Brüstungen u. ä.), Dach- und Technikaufbauten (zum Beispiel Treppenräume, Fahrstuhlüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen) sowie Pergolen und Rankgerüste bis zu folgender Höhe zulässig: - in der mit „(C2)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche bis maximal 3,95 m, Dach- und Technikaufbauten müssen mindestens 2 m hinter den Gebäudeaußenkanten des obersten Vollgeschosses zurückbleiben. Technische Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Ausgenommen von Satz 2 und 3 sind Absturzsicherungen (Brüstungen u. ä.) sowie Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan