In dem Gewerbegebiet zwischen Neuer Pferdemarkt, Schanzenstraße, Ludwigstraße, Sternstraße und Neuer Kamp sind nur schlachthofbezogene Gewerbebetriebe, insbesondere Betriebe für die Verarbeitung von Fleisch und sonstigen Schlachthofprodukten, sowie zugehörige Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.