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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen66
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • In den Wohngebieten entlang der Holsteiner Chaussee und entlang der Bahnanlage sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.