Im Vorhabengebiet mit der Bezeichnung „Büro“ sind ausschließlich Büronutzungen sowie im Erdgeschoss und im ersten Untergeschoss diese Nutzungen ergänzende, untergeordnete Einrichtungen und Nebenanlagen zulässig. Ergänzende gastronomische Einrichtungen sind nur im Erdgeschoss, ergänzende Nebenanlim ersten Untergeschoss zulässig.