Die Dächer der Wohngebäude auf dem Flurstück 961 der Gemarkung Eidelstedt sind als Satteldächer mit einer Neigung von mindestens 40 Grad auszubilden. In der Dachgeschoßebene sind Wohnungen unzulässig; ausnahmsweise zulässig ist eine Wohnnutzung des Dachgeschosses in Zusammenhang mit Wohnungen über mehrere Geschosse, wie bei Maisonette-Wohnungen.