Im Sondergebiet „Messe" ist nur die Errichtung von Hallen zur Durchführung von Messen einschließlich der hierfür erforderlichen Verwaltungsgebäude und den mit Messen in Verbindung stehenden Dienstleistungen (z.B. Restaurationen, Agenturen für Dienstleistungsanbieter) sowie Ersatzräumen für technische Einrichtungen und Büros der Deutschen Telekom AG zulässig.