Die Dachflächen des obersten Geschosses sind auf 50 vom
Hundert der Dachfläche mit einem mindestens 8 cm starken,
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Ausnahmen für technische Dachaufbauten und
für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen
werden.