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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland11
    schluessel
    • §3 Nr.4
    text
    • Im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Firstrichtung von Wohngebäuden ist parallel zu der straßenseitigen Baugrenze anzuordnen. Die Traufhöhe soll mindestens 3,5 m betragen und darf 4,5 m nicht überschreiten. Die Firsthöhe soll mindestens 8 m betragen und darf 9 m nicht überschreiten. Die Höhenfestsetzungen sind jeweils auf die Geländeobcrfläche zu bezichen.