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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf23-Iserbrook27
    schluessel
    • § 2 Nr. 29
    text
    • In den Baugebieten sind in den Flächen zwischen der Straßenlinie oder Straßengrenze und der vorderen Fluchtlinie der Gebäude (Vorgärten) je 50 m² ein Baum und drei Sträucher zu pflanzen und zu erhalten; die übrigen nicht überbauten Flächen sind je 300 m² mit mindestens einem großkronigen und einem kleinkronigen Baum sowie je 100 m² mit mindestens zwei Sträuchern zu bepflanzen, diese sind zu erhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan