Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet
und den privaten Grünflächen – ausgenommen die private
Grünfläche Dauerkleingärten – folgende außerhalb des
Plangebietes liegende Flächen zugeordnet werden: Teile
des Flurstücks 9904, Gemarkung Langenhorn, Bezirk
Hamburg-Nord und Teile des Flurstücks 9908, Gemarkung
Kirchwerder, Bezirk Bergedorf sowie die Flurstücke
14/3, 186/14, 187/14 und Teile der Flurstücke 14/5, 15/1,
15/5 und 16/1 der Gemarkung Tensfeld, Flur 5, in der
Gemeinde Tensfeld, Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.