In den Gewerbegebieten und im Sondergebiet sind 20 v. H. der Dächer mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmsweise kann dieser Substrataufbau mindestens 5 cm stark sein, wenn seine dauerhafte Vitalität sichergestellt wird. Dächer mit Neigungen von mehr als 20 Grad, technische Aufbauten und Verglasungen sind von der Begrünung ausgenommen.