Für die Bebauung auf der Gemeinbedarfsfläche gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die mit überwiegend braunen bis rotbraunen Mauerziegeln zu verkleidenden Außenwände der drei- bis fünfgeschossigen Gebäudeteile sind durch senkrechte Vor- und Rücksprünge so zu gliedern, daß maximal 20 m lange Wandabschnitte entstehen. Die nach Süden und Osten ausgerichteten Gebäudeseiten sind mit Rankgerüsten für Kletterpflanzen zu versehen.