Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände, bei denen der Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Vegetationsrankgerüsten auszustatten und mit standortgerechten Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je Meter zu begrünende Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Je Pflanze sind eine offene Pflanzscheibe von mindestens 0,5 m², eine Pflanzgrube mit mindestens 0,5 m Tiefe und durchwurzelbares Bodenvolumen von mindestens 1 m³ zu berücksichtigen. Die festgesetzten Fassadenbegrünungen sind dauerhaft zu erhalten.