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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude17
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • In den Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baumgrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1 m zugelassen werden. Außerdem kann im reinen Wohngebiet mit viergeschossiger Bebauung eine zum Fußgängerbereich gerichtete Überschreitung der Baugrenzen durch Treppen bis zu 2 m zugelassen werden.