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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Bramfeld23(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.12
    text
    • 12. Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf unterbauten Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.