Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1533, 1536 bis 1540 und 654/7 an die Pinneberger Chaussee und der Flurstücke 1515 bis 1519, 1521 bis 1523 und 3409 der Gemarkung Eidelstedt an den Eidelstedter Platz Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht in der Elbgaustraße umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.