Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets südlich der Großen Elbstraße gilt bei der Berechnung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse als Bezugsebene eine Höhe von 7,2 m über Normalnull. Bei der festgesetzten Geschoßfläche sind mehrgeschossig verglaste, überdachte Innenhöfe nicht anzurechnen.