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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt5(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.5
    text
    • In § 2 wird folgende Nummer angefügt: „11. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen. Ferner sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“