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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder12
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind Gebäude sowie bauliche Anlagen, die höher als 1 m sind und von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, unzulässig. Soweit angrenzend an diese Flächen Nebengebäude errichtet werden, sind diese Flächen in einer Tiefe von mindestens 2 m und in der Breite der Nebengebäude mit Sträuchern zu bepflanzen; dies gilt nicht, soweit auf diesen Flächen notwendige Zufahrten zu Garagen und Carports liegen. Die Sträucher müssen im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von mindestens 2 m erreichen.