• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_204b07bb-a9ef-4c88-83e9-e67fc7197e8c

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_204b07bb-a9ef-4c88-83e9-e67fc7197e8c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf75
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im reinen Wohngebiet sind mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.